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IT-EVENT.net

Tim Ittermann B.Sc.

Viktor-Reuter-Straße 65

44623 Herne

 

Telefon +49 (0) 23 23 91 89 46 4

Fax:       +49 (0)  23 23 91 89 46 7
Mobil +49 (0) 172 2 70 52 15
e-Mail: info(at)it-event.net

Steuernummer
FA Herne 325/5076/6428
USt ID-Nr.: DE316257095

 

Erklärung zu externen Links
Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998 :
Für alle Links unserer gesamten Homepage gilt: 
Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unseren Seiten Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns diese Inhalte NICHT zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns sichtbaren Banner, Buttons und Links führen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. IT-EVENT (nachfolgend “Vermieter” genannt) erfolgen ausschliesslich auf der Basis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt). Die aktuelle Version der AGB sind auch veröffentlicht unter: IT-EVENT.net
2. Der Vermieter  ist berechtigt, seine AGB für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Mieter / Veranstalter jederzeit zu ändern.
3. Spätestens mit der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Fa. IT-EVENT und dem Kunden (nachfolgend “Mieter / Veranstalter” genannt) über die Lieferung von Geräten und Ausrüstungen, Dienstleistungen oder sonstigen Leistungen (nachfolgend “Mietobjekte” genannt) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. IT-EVENT als akzeptiert.
4. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn IT-EVENT sie schriftlich bestätigt. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.

 

§2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Alle Angebote der IT-EVENT sind freibleibend und unverbindlich. Erst ab dem Zeitpunkt einer Liefervereinbarung muss sich der Vermieter verbindlich an abgegebene Angebote halten.
2. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen bzw. fernschriftlichen Bestätigung. Als schriftliche bzw. fernschriftliche Bestätigung werden hierbei akzeptiert: Emails, Briefe und Faxe. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Telefonische Vereinbarungen sind wirkungslos.
3. Alle Angaben der Fa. IT-EVENT auf Internetseiten, in Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten, usw. sind unverbindlich, soweit diese nicht in der Auftragsbestätigung bzw. Liefervereinbarung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

4. Der Vermieter ist berechtigt, die Ausgabe der Mietobjekte und somit den Vertragsabschluß zu verweigern, wenn der Mieter bei Abholung kein amtliches Dokument (z.B. Personalausweis, Führerschein) zu seiner Identifikation vorlegen kann.

 

§3 Preise und Zahlungen
1. Die Preise aus unseren Preislisten verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt., soweit in der Preisliste nicht anders angegeben ist.
2. Preisangaben in Preislisten oder Katalogen sind freibleibend und unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Änderung, die vorher nicht angekündigt werden muss.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist, muss der vereinbarte Mietpreis grundsätzlich im Voraus entrichtet werden. Eventuelle Nachzahlungen sind im Normalfall, ohne Abzug, bei der Rückgabe zu entrichten, spätestens jedoch sieben Tage nach der Rechnungsstellung. Im Verzugsfalle muss der Mieter / Veranstalter Zinsen in Höhe von 12% p.a. auf den ausstehenden Betrag zahlen und trägt eventuell anfallende zusätzliche Kosten, wie Anwaltskosten, Vollzugskosten oder Gerichtskosten.
4. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn der Vermieter über den Betrag frei verfügen kann. Die Verleihfirma behält sich ausdrücklich die Ablehnung von Wechseln oder Schecks vor. Die Annahme erfolgt hier stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Mieters / Veranstalters und sind sofort fällig.
5. Alle Zahlungen haben direkt an die Fa. IT-EVENT zu erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Verleihfirma nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen Zahlungsmitteln berechtigt. Im Falle  von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

 

§4 Veranstaltungsort
1. Der Mieter / Veranstalter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu sorgen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Veranstalter zu tragen.
2. Der Mieter/Veranstalter versichert, dass der Anfahrtsweg zum Veranstaltungsort gewährleistet ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung von Fussgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Strassenverkehrs oder Ordnungsamt durch ihn zu beantragen. Entstehende Kosten trägt der Mieter / Veranstalter, dies gilt auch bei Unterlassung.
3. Der Einsatzort ist der Fa. IT-EVENT im Vorhinein anzuzeigen und darf weder  aufgegeben noch gewechselt werden.

 

§5 Rücktritt und Änderungen
1. Der Vermieter kann jederzeit von der getroffenen Liefervereinbarung zurücktreten.
2. Der Mieter / Veranstalter muss spätestens sieben Tage vor dem, im Liefervertrag vereinbarten, Liefertag einen eventuellen Rücktritt von der getroffenen Vereinbarung dem Vermieter schriftlich mitteilen.
3. Bei Rücktritten mit einer Frist von weniger als sieben Tagen vor dem schriftlich festgelegten Liefertag ist eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswertes an den Vermieter zu zahlen. Am festgelegten Liefertag ist ein Rücktritt durch den Mieter / Veranstalter nicht möglich.
4. Der Vermieter behält sich vor, die in der Liefervereinbarung aufgeführten Geräte jederzeit durch gleichwertige Geräte anderer Hersteller oder desselben Herstellers zu ersetzen.
5. Kosten, verursacht durch Liefer und Leistungsverzögerungen des Vermieters, die aufgrund von höherer Gewalt und von besonderen Ereignissen eingetreten sind (hierzu gehören auch  nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw.), hat der Vermieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Fa. IT-EVENT, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

§6 Mietobjekte
1. Die Mietobjekte sind und bleiben Eigentum der Fa. IT-EVENT.
2. Mit der Entgegennahme durch den Mieter / Veranstalter (wenn Personal der Verleihfirma die Mietobjekte aufstellt, ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung) gelten die Mietobjekte als mängelfrei übergeben.
3. Fallen während einer Veranstaltung Geräte oder Anlagen durch technischen Defekt aus, so haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden bzw. Kosten.
4. Die Anlagen und Geräte sind aus Kostengründen nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter / Veranstalter besondere Sorgfaltspflichten. Der Mieter / Veranstalter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjekten haben. Auch zur Verfügung gestellte Transportbehälter sind von Ihm einzuschliessen bzw. zu bewachen.
5. Die Weitergabe der Mietobjekte an Dritte ist strikt untersagt.
6. Der Mieter / Veranstalter haftet in voller Höhe für den Verlust (z.B. durch Diebstahl) und jegliche Beschädigung an den Mietobjekten. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste oder durch unsachgemässem Gebrauch verursacht werden. Dies gilt auch (ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung), wenn die Mietobjekte vom Personal des Vermieters geliefert und aufgestellt wurden. Der Mieter / Veranstalter sorgt daher für eine sachgemässe Bewachung und Behandlung der Mietobjekte.
7. Werden die gemieteten Mietobjekte nicht in einem ordnungsgemässen Zustand  zurückgegeben, so ist die Verleihfirma berechtigt, eine Reinigungs- bzw. Wartungsgebühr zu erheben.
8. Für jegliche Schäden, die durch Feuchtigkeit, mangelhaftem Strom, Stromschwankungen oder durch Mängel an den, vom Mieter / Veranstalter verwendeten anderen Gegenständen, Bühnen, usw. entstehen, haftet der Mieter / Veranstalter in vollem Umfang. Die gegenteilige Beweisführung ist vom Mieter / Veranstalter durchzuführen.
9. Eventuelle Schäden oder der Verlust (z.B. durch Diebstahl) von Mietobjekten ist unverzüglich an IT-EVENT zu melden. Das Öffnen der Geräte ist strikt verboten. Reparaturmassnahmen dürfen nur vom Personal des Vermieters durchgeführt werden.
10. Der Mieter / Veranstalter hat für die Sicherheit der Gäste zu sorgen. Hängende Geräte, Hochständer, Traversen, usw. sind entsprechend von ihm zu sichern.
11. Notwendige Genehmigungen für den Betrieb von Geräten, wie Funkmikrofonen, In-Ear-Monitoring-Systemen, Bühnen, usw. müssen vom Mieter / Veranstalter bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Dieser trägt auch die anfallenden Kosten.

 

§7 Personal des Vermieters
1. Bei unverschuldetem Personalausfall und damit verbundener Verhinderung der Dienstausübung, wie im Falle von Krankheit, Unfall oder Ähnlichem, haftet der Vermieter nicht für eingetretene Schäden bzw. Kosten.
2. Der Mieter / Veranstalter hat für eine angemessene Verpflegung des Personals des Vermieters während der Auf und Abbauarbeiten, sowie während der Veranstaltung zu sorgen. Sollte dies nicht erfolgen, so wird der gesetzlich festgelegte Tagessatz für Verpflegung berechnet.

 

§8 Rückgabe
1. Die ausgeliehenen Mietobjekte müssen spätestens zu dem, in der Liefervereinbarung festgelegten, Zeitpunkt zurückgegeben werden.
2. Werden die aufgeführten Mietobjekte nicht termingerecht zum vereinbarten Zeitpunkt bzw. Tag zurückgebracht, so fallen für jeden angefangenen Tag (1 Tag = 24 Stunden) jeweils die gültigen Tagespauschalen der einzelnen Mietobjekte an. Eventuell vereinbarte Paketpreise gelten dann nicht mehr. Über abhandengekommene Geräte muss der Vermieter unverzüglich informiert werden (auch nach den offiziellen Öffnungszeiten). Zusätzlich hat der Mieter / Veranstalter einen Verdacht auf Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen, sobald das Fehlen der Geräte bemerkt wird. Alle abhandengekommenen bzw. gestohlenen Mietobjekte müssen unverzüglich ersetzt werden.
3. Bei verspäteter oder vertragsbrüchiger Rückgabe hat der Mieter / Veranstalter  ungeachtet seiner fortdauernden Mietzahlungspflicht für alle Schäden einzustehen, die der Fa. IT-EVENT dadurch entstanden sind, dass die Nachvermietung gestört oder verhindert worden ist. Der Mieter / Veranstalter kommt zudem für alle weiteren Kosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, Verwaltungsaufwand, Rückholfahrten, Portokosten, usw. auf. Spätestens 5 Tage nach dem vereinbarten Rückgabedatum behält sich die Fa. IT-EVENT das Recht vor, alle nicht zurückgebrachten Geräte neu zu besorgen und die Kosten hierfür dem Mieter / Veranstalter in Rechnung zu stellen.
4. Alle Kosten für, vom Mieter / Veranstalter zu vertretende, Schäden werden spätestens zum, von der Verleihfirma gesetzten, Termin fällig und müssen dann umgehend beglichen werden.
5. Die Rücknahme der Geräte erfolgt stets unter dem Vorbehalt der technischen Überprüfung. Sollten Schäden erst bei einer technischen Überprüfung (dies kann aus Zeitgründen auch mehrere Tage nach der Rückgabe geschehen) festgestellt werden, so hat der Mieter / Veranstalter die Kosten für festgestellte Schäden sofort nach der Benachrichtigung zu begleichen.

 

§10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. IT-EVENT und dem Mieter / Veranstalter findet ausschliesslich deutsches Recht  Anwendung. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Soweit gesetzlich zulässig, ist Herne Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Herne.
4. Sollte aufgrund gesetzlicher Regelungen ein Punkt dieser Vereinbarung für unwirksam erklärt werden, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Punkte hiervon unberührt.

 

Stand: 01.10.2007

 

 

 

 

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